Die Verrechnung der Ordinationskosten erfolgt direkt mit der Patientin oder dem Patienten. Abhängig von den Leistungen der Krankenkassen werden bis zu 80% des Wahlarzt-Tarifs rückerstattet.
Zur Kostenrückerstattung lassen Sie sich bitte vorab einen Überweisungsschein ausstellen und nehmen Sie diesen nach Möglichkeit zum ersten Ordinations-Termin mit.